Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stefan Benz - Sachverständiger Heidenheim
Stand: 03-2025
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags mit dem Sachverständigenbüro Stefan Benz Heidenheim ist die in der Auftragsbestätigung oder Auftragserteilung beschriebene Aufgabe.
Bei einer Bauleitung oder Baubegleitung muss im Vorfeld die Tätigkeit des Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim definiert und im Vertrag festgehalten werden.
Bei einer Gutachtenerstellung ist dem Sachverständigen vorab der Verwendungszweck genau anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Rechte und Pflichten
Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim führt seine Tätigkeiten unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen aus. Das Ergebnis des Gutachtens hängt ausschließlich von den Tatsachen vor Ort ab. Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim lässt sich bei seiner Tätigkeit von keinerlei anderen Einflüssen beeinträchtigen.
Das Gutachten wird vom Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim höchstpersönlich erstellt. Hilfskräfte können unterstützend tätig sein, sofern dies erforderlich ist und die Eigenverantwortung des Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim gewahrt bleibt.
Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim kann weitere Fachleute empfehlen, sofern dies zur sachgemäßen Bearbeitung notwendig erscheint.
Für die Bearbeitung des Auftrags ist der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim berechtigt, erforderliche Untersuchungen, Recherchen, Besichtigungen und andere Maßnahmen auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen. Bei außergewöhnlichem Aufwand ist vorher die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen.
Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim ist nicht an Weisungen gebunden, die zu einer inhaltlichen Unrichtigkeit des Gutachtens führen könnten.
Das Gutachten wird innerhalb der vereinbarten Frist erstellt.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim alle relevanten Informationen und Unterlagen rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Er muss den Zugang zum Begutachtungsobjekt ermöglichen und Änderungen, die das Gutachten betreffen, unverzüglich mitteilen.
Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim setzt zur Besichtigung des Objekts einen Ortstermin fest. Dieser Termin gilt als vereinbart, wenn der Auftraggeber diesem nicht ausdrücklich widerspricht. Eine Verschiebung des Ortstermins durch den Auftraggeber muss mindestens 48 Stunden vor dem anstehenden Termin stattfinden. Ansonsten ist der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim berechtigt eine entsprechende Kostenerstattung zu berechnen.
§ 4 Einsatz von Hilfskräften
Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim erstellt das Gutachten höchstpersönlich. Hilfskräfte können unterstützend eingesetzt werden, wenn dies notwendig ist. Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
§ 5 Weitere Sachverständige
Zusätzliche Sachverständige aus anderen Bereichen können nur nach Absprache mit dem Auftraggeber beauftragt werden. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim haftet nicht für deren Ergebnisse oder Gutachten.
§ 6 Termine
Das Gutachten wird in angemessener Zeit erstellt. Verbindliche Termine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim.
§ 7 Schweigepflicht
Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim unterliegt der Schweigepflicht gem. §203 Abs. 2 Nr. 5 StGB. Informationen und Dokumente, die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit anvertraut werden, dürfen weder weitergegeben noch anderweitig genutzt werden, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn ausdrücklich von dieser Pflicht oder gesetzliche Regelungen erfordern dies.
§ 8 Urheberrecht
Das Gutachten darf nur für den im Auftrag genannten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe, Veränderung oder Veröffentlichung des Gutachtens ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim zulässig. Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim behält das Urheberrecht an seinem Gutachten.
§ 9 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Vergütung umfass den Zeitaufwand und Auslagen des Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim. Dem Auftragnehmer wird zu einer Auftragserteilung die aktuelle Preisliste vorgelegt. Vorauszahlungen können verlangt werden. Die volle Vergütung wird bei Übergabe des Gutachtens, des Protokolls, Sanierungsempfehlung, Fotodokumentation oder Planungsunterlagen fällig. Bei Aufträgen unter drei Stunden Einsatz, einschl. Fahrtzeit, wird eine Mindestverrechnung von drei Stundensätzen, zzgl. Fahrt- und Nebenkosten verrechnet. Fahrtzeiten sind vollständig zu vergüten. Die Kosten für den Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim fallen bei Ortsterminen sowie in den Büroräumen an.
§ 10 Zahlungen und Verzug
Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt.
§ 11 Fristüberschreitung
Lieferverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Frist entsprechend. Schadensersatz ist nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim möglich.
§ 12 Haftung
Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden aufgrund einer Weitergabe des Gutachtens an Dritte übernimmt der Auftraggeber die Haftung und stellt den Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim von Ansprüchen Dritter frei.
§ 13 Kündigung
Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und in Schriftform möglich. Der Sachverständige Stefan Benz Heidenheim behält den Anspruch auf Vergütung für erbrachte Leistungen, abzüglich ersparter Aufwendungen.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim. Gerichtsstand ist der Hauptsitz des Sachverständigen Stefan Benz Heidenheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.